Gerechte Aufteilung Ihrer Werte

Vermögensaufteilung

Wer bekommt das Haus? Muss ich mich weiter an den Zahlungen für den Immobilienkredit beteiligen? Der Umgang mit gemeinsam angeschafftem Vermögen ist oft problematisch, wenn eine Ehe in die Brüche geht. Das gilt insbesondere, wenn es um gekaufte oder geerbte Immobilien geht. 

In der Ehe erfüllen sich viele Familien den Traum vom Eigenheim, um Vermögen aufzubauen und eine Altersvorsorge zu schaffen. Häufig werden diese Immobilien mit Hilfe von Krediten finanziert. Die damit einhergehenden Verpflichtungen gehen die Ehepartner gemeinsam ein – aber was passiert bei einer Trennung mit diesen Werten? 

Gegenüber den Banken und Bausparkassen als Gläubiger gilt klar der Grundsatz, dass Sie als Eheleute für gemeinsame Schulden gemeinsam haften – auch, wenn in der Regel ein Partner bei der Trennung auszieht. Dieser soll nun für den Immobilienkredit haften und gleichzeitig die Miete für seine neue Wohnung zahlen, während der Noch-Ehepartner weiter mietfrei in der Immobilie verbleibt.

Immobilien bei Trennung und Scheidung

Diese doppelte finanzielle Belastung sollte so schnell wie möglich aufgelöst werden, indem der betroffene Partner aus der Haftung gegenüber den Gläubigern entlassen wird. Das funktioniert allerdings nur, wenn die Kreditgeber den anderen Partner als alleinigen Kreditnehmer akzeptieren. Und gerade das ist in dieser Phase oft problematisch, weil häufig nicht mehr das vorherige Einkommen zur Verfügung steht und oft Unterhaltsverpflichtungen hinzugekommen sind. 

Was passiert in einer solchen Situation mit bereits abgezahlten Werten? Was ist mit der erbrachten Eigenleistung? Wie verhält es sich mit der Wertsteigerung? Und ist es nicht vielleicht besser, die Familienimmobilie zu verkaufen oder zumindest teilweise zu vermieten? Wenn die Noch-Eheleute sich über diese Fragen nicht einigen können, bleibt manchmal nur noch die Teilungsversteigerung. 

Sie haben sich getrennt und stehen vor genau diesen Fragen? In Ihrem finanziellen Interesse sollten Sie sich unbedingt von einem Familienanwalt juristisch beraten lassen. Als Kanzlei für Familienrecht sind wir bei allen Fragen der Vermögensaufteilung für Sie da und nehmen bei Bedarf auch gemeinsam mit Ihnen Termine vor Ort wahr.

Wir sind gerne für Sie da!

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Familienanwälte
M. Volker Rechtsanwaltgesellschaft mbH
An der Martinikirche 3
38100 Braunschweig

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