Der Schritt vor der Scheidung

Trennung

„Bis dass der Tod uns scheidet“ und „in guten wie in schlechten Zeiten“. Trotz dieser berühmten Worte bei der Eheschließung werden fast 50 Prozent aller Ehen nicht durch den Tod, sondern durch einen Beschluss des Familiengerichts geschieden.

Doch vor der endgültigen Scheidung einer Ehe steht die Trennung. Das sogenannte Trennungsjahr ist oft die Phase, in der die Emotionen bei den Noch-Ehepartnern hochkochen. Meist teilt man sich noch die eheliche Wohnung, vielleicht sogar das Schlafzimmer, bevor bei mindestens einem der Eheleute die Entscheidung fällt, dass man in Zukunft getrennte Wege gehen will. Wenn es für beide Beteiligten nur noch „schlechte Zeiten“ gibt, wird diese Entscheidung häufig sogar gemeinsam getroffen.

Ein altes Sprichwort sagt „Liebe ist wichtiger als Geld – vor der Trennung, nach der Trennung ist es umgekehrt“. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist in dieser Phase oft Misstrauen im Spiel – und das leider in vielen Fällen zu Recht

Checkliste: Tipps für eine „saubere“ Trennung

Sie haben sich bereits getrennt oder stehen vor einer Trennung? Spätestens bevor Sie die eheliche Wohnung endgültig verlassen oder Ihr Noch-Ehepartner auszieht, sollten Sie dafür sorgen, dass in der oft unübersichtlichen Phase des Umbruchs keine wichtigen Unterlagen verloren gehen – und damit bereits bei der Trennung die Weichen für eine faire Scheidung stellen.

Gemeinsame Unterlagen

Fertigen Sie Kopien von allen wichtigen Unterlagen an! Dazu zählen insbesondere:
Unterlagen Ihrer gemeinsamen Immobilien wie Kaufverträge, Kreditverträge, Grundbuchauszüge, Grundsteuerbescheide etc.
Unterlagen über Vermögensbildung wie Jahresabrechnungen von Wertpapierdepots, Sparplänen, Lebensversicherungen, private Altersvorsorgen, Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge.
Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen wie Mietverträge, Nebenkosten, Versicherungen, Kredite etc.
Familienunterlagen: Stammbuch, Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder sowie Ausweisdokumente und steuerliche
Unterlagen

Vorsorge für den Todesfall

Bis zur rechtskräftigen Scheidung gelten Sie im Todesfall als verheiratet. Ändern Sie, falls nötig, Ihr Testament oder lassen Sie es für ungültig erklären.
Sie haben eine Lebensversicherung? Dann sollten Sie den Bezugsberechtigten ändern lassen.

Bankgeschäfte

Haben Sie ein Konto, bei dem jeder der Ehepartner auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten allein verfügen kann? Dann klären Sie unverzüglich bei der Bank/den Banken, wie dort die Bestimmungen für Ihr Konto sind. Widerrufen Sie unbedingt etwaige Vollmachten sehr kurzfristig und ändern Sie insbesondere im Online-Banking Passwörter und sperren Sie TAN-Listen bzw. lassen Sie TAN-Generatoren ungültig machen.
Falls Sie kein eigenes Konto haben, auf das der Noch-Ehepartner keinen Zugriff hat, sollten Sie unbedingt eins einrichten und Ihre Zahlungseingänge zukünftig darauf buchen lassen. Informieren Sie insbesondere z.B. Ihren Arbeitgeber oder die Familienkasse über die neue Bankverbindung.

Schulden/Kredite

Klären Sie mit Ihrem Partner, wie gemeinsame Verbindlichkeiten in der Zukunft beglichen werden sollen. Da Sie sehr wahrscheinlich auch nach der Trennung in der gemeinsamen Haftung gegenüber den Gläubigern bleiben, sollten Sie Ihre Absprache schriftlich fixieren und beide unterschreiben.

Hausrat

Klären Sie bereits vor dem Auszug, wer welche Hausratsgegenstände mitnimmt bzw. behalten soll. Halten Sie diese Absprachen in einem Protokoll fest und unterschreiben Sie beide, um späteren Missverständnissen vorzubeugen.
Kurzfristige Termine für juristische Beratung bei Trennung. Wir beraten und begleiten Sie durch die schwierige Phase der Trennung und helfen Ihnen dabei, schwerwiegende Fehler zu vermeiden. Sie stecken mitten in der Trennung oder denken darüber nach, sich zu trennen? In diesem Fall bieten wir Ihnen sehr kurzfristig Beratungstermine an und stehen Ihnen als kompetente Familienanwälte zur Seite.

Was kommt nach dem Trennungsjahr?

Wir unterstützen und begleiten Sie bei allen Schritten und Fragen, die auf eine Trennung folgen können:

Wir sind gerne für Sie da!

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.

Familienanwälte
M. Volker Rechtsanwaltgesellschaft mbH
An der Martinikirche 3
38100 Braunschweig

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